- Beantragung & Berechnung KUG in Rahmen einer lfd. Lohn- und
Gehaltsabrechnung
- Erarbeitung der Unterlagen für Fördermittel und Kredite
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*Keine Rechts- und Steuerberatung! Ich erbringen nur Tätigkeiten im Rahmen des §6 Abs. 3 und 4 StBerG und § 5 Abs. 2 RDG. Gern empfehle ich Ihnen für Tätigkeiten, die
über meine Befugnis hinaus gehen einen qualifizierten Rechtsanwalt(in) oder Steuerberater(in)!
(Buchhaltung | selbständige Buchhalterin umfasst das Kontieren und Buchen lfd. Geschäftsvorfälle sowie lfd. Lohnabrechnungen, Büro- und Sekretariatsservice im Rahmen des §6 Abs. 3 und 4
StBerG)
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